Alle Corona-Neuigkeiten

Für den Umgang mit Corona an der  Schule hat das Kultusministerium Informationen in Form von Informationsbriefen herausgegeben.

Hinsichtlich des Inhalts kann knapp zusammengefasst werden, dass es bei der Feiwilligkeit von Testung und Masketragen bleibt, dass aber bei Symptomen getestet werden und nach positivem Befund Selbstisolation eingehalten werden muss und nach Ablauf der Frist ein negativer Testbefund (als Schnelltest zu Hause) von Eltern mit Unterschrift schriftlich bestätigt werden muss (durch formlosen Text mit/auf der ohnehin vorzulegenden schriftlichen Entschuldigung nach der Rückkehr in den Unterricht).