Seminarfach

Die rechtlichen Grundlagen des Seminarfaches

Nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur „Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ ist der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe fachbezogen und fachübergreifend angelegt.

Ziel des Unterrichts ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, mit der eine vertiefte Allgemeinbildung, die allgemeine Studierfähigkeit sowie eine Einführung in wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen (Wissenschaftspropädeutik) bescheinigt werden.

Der Aufbau des erforderlichen strukturierten Wissens und der hierfür erforderlichen Kompetenzen durch fachbezogenes Lernen wird unterstützt durch Lernformen, die das Erkennen von Zusammenhängen fördern und geeignet sind, auch fachübergreifende Arbeitsformen und Methoden zu vermitteln. Mit der Einführung des Seminarfachs in der gymnasialen Oberstufe und im Kolleg, das in der Qualifikationsphase ab dem 1.8.2006 zu unterrichten ist, wird der beschriebenen Zielsetzung des Oberstufenunterrichts gesondert Rechnung getragen. Im Seminarfach stehen fachübergreifende und fächerverbindende Problemstellungen im Vordergrund; es soll in verschiedene Methoden und Arbeitsformen eingeführt werden. 

Zur Förderung der Wissenschaftspropädeutik ist eine Facharbeit zu schreiben und kann eine besondere Lernleistung auch aus dem Unterricht im Seminarfach heraus entwickelt und in die Abiturprüfung eingebracht werden.

Schriftliche Leistungsfeststellungen werden neben der Facharbeit durch andere Formen wie Projekte, naturwissenschaftliche Experimente und deren Auswertung oder Hausarbeiten erbracht. Weiteres haben die Fachkonferenzen der Schule zu beschließen.

Zielsetzung des Unterrichts im Seminarfach sind damit sowohl das fachübergreifende Lernen und Arbeiten an geeigneten Themenstellungen als auch die Erweiterung methodischer Kompetenzen anhand der Bearbeitung eines Sachgegenstandes.